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Von Strahlung umgeben
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Sonne
Von Strahlung umgeben

Dr. med. Karl-Heinz Oberwinkler im Interview mit Diplomingenieur Ernst Walter Matzi.

Herr Diplomingenieur, Sie sind in den Krankenhäusern der KABEG des Bundeslandes Kärnten (Klagenfurt, Villach, Wolfsberg, Laas und Gailtal-Klinik) u. a. dafür zuständig – ich drücke das jetzt sehr laienhaft aus – Strahlungen zu messen, die von bestimmten Geräten ausgehen. Was genau messen Sie und warum?
Seit 01. August 2016 ist in Österreich die Verordnung elektromagnetischer Felder (kurz VEMF), eine Verordnung zum Arbeitnehmerschutzgesetz, auf Basis einer EZ-Richtlinie in Kraft gesetzt, nach der alle Arbeitsplätze auf Belastungen durch elektromagnetische Felder zwischen 0 und 300 GHz evaluiert werden müssen. Nun, das ist ein ziemlich breites Frequenzspektrum, das man wiederum in statische sowie niederfrequente elektrische und magnetische Felder sowie hochfrequente elektromagnetische Felder einteilt. Diese Felder gehören zur nichtionisierenden Strahlung, das heißt, die elektromagnetische Strahlung besitzt im Gegensatz zur ionisierenden nicht genügend Energie, um Atome und Moleküle zu ionisieren, das heißt, aus der Elektronenhülle «herauszuschlagen» und damit positiv geladene Teilchen (Ionen) zu erzeugen. Dies bedeutet unter anderem, dass im Gegensatz zum Beispiel zur Röntgenstrahlung ihre Energie zu gering ist, um das Erbmaterial direkt zu schädigen und damit unmittelbar an der Entstehung von Krebs beteiligt zu sein.Niederfrequente elektrische und magnetische Felder können aber elektrische Felder und Ströme im Körper erzeugen. Durch hochfrequente elektromagnetische Felder kann biologisches Gewebe erwärmt werden. Aufgabe der Evaluierung ist es, dafür zu sorgen, dass die Stärke der Felder so gering ist, dass keine Gesundheitsschäden auftreten.

Welche Schlüsse werden aus den Messergebnissen gezogen? Anders gefragt: Welche Empfehlungen geben Sie ab?
Bei allen bisherigen Messungen in allen KABEG-Krankenhäusern wurden keine arbeitsplatzrelevanten Überschreitungen festgestellt. Büroarbeitsplätze sind im Normalfall ohnehin keinen Grenzwertüberschreitungen ausgesetzt. Das wird auch vom Arbeitsinspektorat so gesehen und anerkannt. Und für exponierte Arbeitsplätze wie zum Beispiel an Magnetresonanztomographen gibt es schon seit Jahren eigene Schutzvorschriften. Meine erste Empfehlung im Fall einer Grenzwertüberschreitung ist jedoch immer: Abstand, Abstand, Abstand, d.h., die Strahlungsquelle entfernen oder den Arbeitsplatz versetzen.

 

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